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Entsorgung & Lizenzgebühren für Take-away-Verpackungen


Bei Serviceverpackungen für To-go-Angebote und Lieferungen kommt es nicht nur auf die Auswahl geeigneter Produkte an, sondern auch auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere das europäische Verpackungsrecht sowie die nationale Umsetzung in Deutschland stellen klare Anforderungen an Inverkehrbringer. Gastro-Verpackungen24 unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichten korrekt umzusetzen und die Systembeteiligung Ihrer Verpackungen rechtssicher zu organisieren.

Worum geht es bei Entsorgungs-Lizenzgebühren?

Für Serviceverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, ist eine Beteiligung an einem dualen System erforderlich. Die dafür anfallenden Entsorgungs-Lizenzgebühren finanzieren Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen.

Wer ist betroffen?

  • Vertreiber von Serviceverpackungen, insbesondere Gastronomiebetriebe, Imbisse, Cafés und Lieferdienste, die befüllte Verpackungen an Endkunden abgeben.
  • Vorgelagerte Handelsstufen oder Lieferanten können die Systembeteiligung für Sie übernehmen. Die einmalige Registrierung im Verpackungsregister LUCID bleibt in jedem Fall erforderlich.

Die wichtigsten Entsorgungsbegriffe

Kompostierbar nach DIN EN 13432

Zertifizierte kompostierbare Produkte zersetzen sich unter industriellen Bedingungen innerhalb eines definierten Zeitraums. In der Praxis werden solche Materialien jedoch häufig nicht vollständig in bestehenden Anlagen abgebaut, da die Prozesszeiten oft nicht ausreichen. Eine Entsorgung über die Biotonne ist daher meist nicht geeignet. Je nach Material sind Recycling oder Restmüll (thermische Verwertung) die realistischeren Entsorgungswege.

Recyclebar

Papier, Pappe und Karton können in der Regel über die Altpapiertonne verwertet werden. Kunststoffverpackungen gehören in die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack und sollten möglichst sortenrein getrennt werden. Biobasierte Kunststoffe sind technisch trennbar, werden jedoch in der Praxis häufig thermisch verwertet.

Biologisch abbaubar

Diese Materialien werden durch biologische Prozesse in natürliche Bestandteile zerlegt. Im Unterschied zu kompostierbaren Produkten entsteht dabei kein verwertbarer Kompost. Der tatsächliche Entsorgungsweg hängt vom jeweiligen Material und der lokalen Entsorgungsstruktur ab.

Was bedeutet das neue Verpackungsrecht ab August 2026?

Ab August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40). In Deutschland wird das bisherige Verpackungsgesetz durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt.

Für Sie bedeutet das:

  • Registrierung: Die einmalige Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bleibt verpflichtend.
  • Systembeteiligung: Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen weiterhin an einem dualen System beteiligt werden – entweder durch Sie selbst oder durch Ihren Lieferanten.
  • Erweiterte Anforderungen: Es gelten zusätzliche Vorgaben zur Vermeidung von Verpackungsabfällen, zur Recyclingfähigkeit sowie zu Nachweis- und Dokumentationspflichten entlang der Lieferkette.

Kosten: Wie setzen sich die Lizenzgebühren zusammen?

Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich insbesondere nach:

  • Materialart (z. B. Papier, Pappe, Karton, Kunststoff, Verbundstoffe)
  • Gewicht und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen
  • Tarifstruktur des jeweiligen dualen Systems
  • Vorbeteiligung der Verpackungen durch den Lieferanten

Sind Verpackungen vollständig vorbeteiligt, werden die Kosten in der Regel im Einkaufspreis berücksichtigt.

Hinweis: Leichte und gut recyclingfähige Materialien können sowohl die Kosten als auch die Umweltbelastung reduzieren.

Übernahme der Systembeteiligung durch Gastro-Verpackungen24

Als vorgelagerte Handelsstufe können wir die Systembeteiligung Ihrer Serviceverpackungen übernehmen. Sie müssen sich lediglich einmalig im Verpackungsregister LUCID registrieren. Eine zusätzliche eigene Systembeteiligung ist bei vollständig vorbeteilten Verpackungen nicht erforderlich.

Ablauf:

  1. Sie erteilen uns die Beauftragung.
  2. Sie erhalten eine Bestätigung der Vorbeteiligung Ihrer Serviceverpackungen.
  3. Damit ist die Systembeteiligung Ihrer Serviceverpackungen abgedeckt.

Praktische Entsorgungswege im Überblick

MaterialEntsorgungHinweis
Papier, Pappe, KartonAltpapiertonneSaubere, trockene Materialien verbessern die Recyclingqualität
Kunststoff (Monomaterial)Gelbe Tonne / Gelber SackSortenreine Trennung erhöht die Recyclingfähigkeit
Biobasierte KunststoffeHäufig thermische VerwertungRecycling in der Praxis derzeit eingeschränkt
Kompostierbare MaterialienRestmüll oder RecyclingabfallIndustrielle Kompostierung oft nicht ausreichend verfügbar

Kurz-Checkliste

  • Ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID erfolgt?
  • Ist geklärt, ob die Verpackungen vorbeteiligt sind?
  • Sind die richtigen Entsorgungswege im Betrieb bekannt?
  • Werden möglichst recyclingfähige Verpackungen eingesetzt?

Fragen?

Gastro-Verpackungen24 unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Verpackungsrecht, Lizenzierung und Materialauswahl.