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PPWR & Verpackungsrecht

Informationen zu Serviceverpackungen, Systembeteiligung und den neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR).


Das Wichtigste auf einen Blick

Ab dem 12. August 2026 gelten die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Die Anforderungen an Verpackungen werden schrittweise weiterentwickelt.

Bei Artikeln, für die eine Systembeteiligung erforderlich ist, sind die entsprechenden Kosten bereits im angegebenen Artikelpreis berücksichtigt.

Preisangabe: Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Soweit erforderlich, sind Kosten der Systembeteiligung bereits im Artikelpreis enthalten.


Abgrenzung nach Verpackungsart

Neutralware

Für Service- und sonstige Verpackungen ohne individuellen Firmendruck, die wir entsprechend bereitgestellt anbieten, sind die Kosten der Systembeteiligung – soweit erforderlich – im Artikelpreis enthalten.

Die Systembeteiligung wird innerhalb der jeweiligen Lieferkette durch den verantwortlichen Akteur organisiert. Eine zusätzliche Beauftragung eines Systembetreibers für diese konkret über uns bezogenen Verpackungen ist grundsätzlich nicht erforderlich.


Individuell bedruckte Verpackungen

Bei individuell bedruckten Verpackungen können je nach Marke, Gestaltung und Lieferkette abweichende Verantwortlichkeiten und zusätzliche Anforderungen entstehen. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Bestellung. Wir stellen Ihnen die verfügbaren Produkt- und Verpackungsinformationen für Ihr Projekt gern bereit.


Eigenmarken, Importe und Fremdbezug

Diese Hinweise gelten ausschließlich für Verpackungen, die Sie über uns beziehen. Wenn Sie Verpackungen von weiteren Lieferanten beziehen, selbst importieren, unter eigener Marke vertreiben oder selbst in Verkehr bringen, können eigene Pflichten entstehen. Bitte prüfen Sie diese Fälle gesondert.


Häufige Fragen

Was ist die PPWR?

Die PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“) ist die europäische Verpackungsverordnung. Sie schafft EU-weit einheitlichere Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Der neue Rechtsrahmen ist ab dem 12.08.2026 maßgeblich. Viele konkrete Anforderungen werden jedoch stufenweise in den kommenden Jahren wirksam.

Was bedeutet „Systembeteiligung“?

Die Systembeteiligung finanziert die gesetzlich vorgesehene Sammlung, Sortierung und Verwertung bestimmter Verpackungen. Sie ist weder ein Pfand noch eine staatliche Gebühr.

Muss ich für Neutralware selbst eine Entsorgungslizenz abschließen?

Für die konkret über uns bezogenen und entsprechend bereitgestellten Serviceverpackungen ist grundsätzlich keine zusätzliche Beauftragung eines Systembetreibers erforderlich.

Muss ich mich selbst bei LUCID registrieren?

Ob eine eigene Registrierung erforderlich ist, hängt von Ihrer Rolle und Ihrer gesamten Lieferkette ab. Für weitere Verpackungen, Eigenmarken, Importe oder andere Inverkehrbringungsfälle können eigene Pflichten bestehen.

Gelten diese Hinweise auch für Verpackungen anderer Lieferanten?

Nein. Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf Verpackungen, die Sie über uns beziehen. Verpackungen anderer Lieferanten müssen Sie anhand Ihrer individuellen Situation gesondert bewerten.


Rechtlicher Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information zu den von uns angebotenen Verpackungen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie deren Auslegung durch die zuständigen Behörden.